Infos

Unsere Preise:

 


Gutscheine

 

Gutscheine können Sie bei uns an der Kinokasse erwerben ( Kassenöffnung immer eine halbe Stunde vor Vorstellungsbeginn). Wir verkaufen ausschließlich Wertgutscheine, den Wert des Gutscheins können Sie selber bestimmen. Möglich sind alle Beträge zwischen 5,00€ und 50,00€. Unsere Gutscheine gelten für das gesamte Sortiment (Tickets, Popcorn, Getränke usw.). Außerdem haben Sie die Möglichkeit Gutscheine online zu erwerben.

 

 


Unsere Hausordnung:

 

Infos und Hinweise über unser Filmtheater

Kino ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten: Jugendschutz ist wichtig, Filme haben Altersgrenzen - wir achten darauf!

Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 1. April 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugend-Schutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse und auf unserer Homepage. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis pp.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Piraten leben gefährlich - ganz besonders im Kino!

Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht ernorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich und mit jährlich steigender Tendenz. Filmpiraterie - also zum Beispiel jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal - ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, daß wir jegliche Pirateriehandlung - also Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. - sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

"Schmuggler" sind im Kino unerwünscht!

Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und ähnliches verzehren. Gäste die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.

Ohne Eintrittskarte läuft nichts!

Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muß im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,-- € verpflichtet und erhalten Hausverbot.

Zum Schluss:

Wir haften insbesondere bei Sachschäden - auch wenn unsere Erfüllungsgehilfen sie verursachen - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; bei Personenschäden (Leben, Körper, Gesundheit) haften wir für Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Bei Stromausfall, Feuer etc. Panik vermeiden! Beachten Sie die Durchsagen oder Anweisungen unseres Personals. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und auch bei Stromausfall beleuchtet. Wenn Sie das Kino und seine Nebenräume so ordentlich hinterlassen, wie Sie es selbst gerne vorfinden möchten, nützt das allen Gästen. Müllbehälter sind in ausreichender Anzahl vorhanden. Beanstandungen melden Sie bitte sofort an unser Servicepersonal.

Das Hausrecht wird durch den Eigentümer, seinen Theaterleiter oder dessen Stellvertreter ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.

Und wenn Sie jetzt noch so freundlich sind, im Kinosaal Ihr HANDY auszuschalten, wünschen wir Ihnen:

Gute Unterhaltung und viel Spaß!